Zuschüsse

Vereine können für verschiedene Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dem Kinder- und Jugendplan des Bundes oder einem der länderspezifischen Jugendwerke (z.B. Deutsch-Französisches Jugendwerk) beantragen.

Wir stellen Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Zuschüsse und die Antragsmodalitäten vor. Für Fragen stehen wir Ihnen aber auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Neben den landesweit einheitlichen Zuschüssen haben auch die einzelnen Kreisverwaltungen Programme für die Jugendförderung. Nutzen Sie die Möglichkeit auch hier einen Zuschussantrag zu stellen.

Für folgende Maßnahmen der Jugendarbeit gibt es Zuschüsse:

Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes oder den Jugendwerken

Sport verbindet über Grenzen hinweg. Vereine, die einen internationalen Jugendaustausch oder eine internationale Begegnungen mit ausländischen Partnern durchführen, können hierfür Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes oder einem der zahlreichen Jugendwerke beantragen werden. Gefördert werden internationale Jugendbegegnungen in Deutschland und im Ausland. Je nach Förderprogramm können die Richtlinien, die Antragsfristen und die Höhe der Fördersätze variieren. Generell gelten jedoch folgende Grundsätze:

  • Vor einer Begegnung muss ein Förderantrag eingereicht werden, im Nachgang ein Verwendungsnachweis.

  • Internationale Jugendbegegnungen beruhen auf Gegenseitigkeit und finden abwechselnd im In- und Ausland statt. Damit ihr Ihr Verein mit Ihren Jugendlichen abwechselnd Gast und Gastgeber.

  • Sie haben eine Partnerorganistion im Ausland und der Austausch wird zusammen mit einer festen Jugendgruppe dieser Partnerorganisation durchgeführt.

  • Bei einer Begegnung im Ausland werden in der Regel die Fahrtkosten Ihrer Gruppe bezuschusst.

  • Bei einer Begegnung in Deutschland weden in der Regel Aufenthalts- und Programmkosten für die deutschen und ausländischen Teilnehmenden bezuschusst.

  • Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss und nicht um eine Vollfinanzierung

Nicht gefördert werden Turnier- und Wettkampfbegegnungen, touristische Fahrten, Trainingslager sowie Erholungs- und Freizeitmaßnahmen.

Eine Doppelförderung aus Bundesmitteln und Landesmitteln ist nicht gestattet!

Details zu den Förderprogrammen, den jeweiligen Fristen und Richtlinien finden Sie unter www.sportjugend.de oder www.dsj.de/international.

Dort finden Sie auch eine Übersicht der Zuschüsse durch bilaterale Jugendwerke wie z.B. das Deutsch-Französische Jugendwerk.

Zuschüsse der Kreise und Städte

Sie planen mit Ihrem Verein eine Ferienfreizeit? Auch die Kreis- und Stadtverwaltungen gewähren vielfach Zuschüsse dafür. Unter den jeweiligen Kreisen haben wir für Sie die Förderbedingungen und Anträge verlinkt.

Achtung: Bei vielen Kreisen und Städten müssen die geplanten Maßnahmen vorangemeldet werden. Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt mit Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung auf.

Für weitere Fragen zu den Zuschüssen wenden Sie sich am bitte direkt an die jeweilige Kreis- oder Stadtverwaltung.