Kinderschutz im Sportverein
Weit über 250.000 Kinder und Jugendliche sind in den Sportvereinen im Rheinland sportlich aktiv. Neben Training und Wettkämpfen werden in vielen Vereinen auch Trainingslager, Ferienfreizeiten, Ausflüge und Vereinsfeste angeboten. All diese Angebote machen die Jugendarbeit in unseren Sportvereinen so wertvoll. Damit Kinder und Jugendliche dies positiv erleben können, sollte Kinderschutz ein Thema in jedem Verein sein!
Als Übungsleiter und Trainer übernehmen wir die Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ziel ist es dabei, dass die Kinder und Jugendlichen eine schöne und sie prägende Zeit im Verein verbringen, im gegenseitigen Respekt voreinander. Hierbei nehmen Übungsleiter und Trainer eine bedeutende Rolle als Vorbild für die Kinder und Jugendlichen ein.
Was versteht man unter Kinderschutz im Sportverein?
Unter Kinderschutz verstehen wir alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich Kinder und Jugendliche im Verein wohlfühlen und dem Sport frei von Gewalt, sei es körperlicher, sexualisierter oder psychischer, nachgehen könne.
Weitere Informationen zur sexualisierten Gewalt entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Informationsbroschüren.
Welche Maßnahmen sollten Vereine zum Kinderschutz ergreifen?
Die erste und wichtigste Maßnahme lautet:
Machen Sie Kinderschutz zum Thema in Ihrem Verein!
Schaffen Sie eine Kultur der Aufmerksamkeit und enttabusieren Sie das Thema.
In einem zweiten Schritt ist es ratsam die Besonderheiten des Vereins und der betriebenen Sportarten zu analysieren und darauf aufbauend ein individuelles Präventionskonzept zu erarbeiten. In einem solchen Präventionskonzept werden alle Maßnahmen aufgeführt, die im Verein umgesetzt werden. Dies können beispielsweise sein:
- Bennennung eines Ansprechpartners für den Kinderschutz im Verein
- Schulungen für Übungsleiter und Trainer
- Unterzeichnung des Verhaltenskodexes durch alle Engagierten
- Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis
- Verhaltensregeln für den Trainingsbetrieb
- Aufnahme einer entsprechende Regelung in die Vereinssatzung
- Angebot von Selbstbehauptungskursen oder
- Kooperation mit Beratungsstellen
Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung eines eigenen Präventionskonzeptes. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Welche Hilfestellungen bietet die Sportjugend Vereinen?
Wir unterstützen Sie durch
- die Bereitstellung von Informationen zum Thema Kinderschutz,
- zielgruppenspezifische Qualifizeriungsmodule für Vorstände, Vereinsmanager, Übungsleiter, Trainer, Jugendleiter, Betreuer und Referenten,
- die Vermittlung von Referenten für eigene Schulungsmaßnahmen im Verein oder Verband,
- Informations- und Lehrgangsmaterialien,
- Bereitstellung eines Muster-Verhaltenskodex.
Wir beraten und begleiten Sie in der
- Behandlung grundsätzlicher Fragen zu diesem Thema,
- Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzept in Ihrem Sportverein oder Fachverband,
- Erarbeitung von Verhaltens- und Verfahrensregeln für den Sportbetrieb und sonstige Vereinsaktivitäten wie z.B. Ferienfreizeiten,
- Entwicklung von Ablaufverfahren im Umgang mit Verdachtsfällen,
- Herstellung von Kooperationen mit Beratungseinrichtungen vor Ort,
- Umsetzung von Maßnahmen zu Rehabilitation zu unrecht beschuldigter Vereinsmitglieder.
Wir vermitteln Ihnen
- Kontakte zur pädagogischen Fachkräften für die Betreuung Betroffener,
- juristische Erstberatung bei Verdachtsfällen im Verein.
Weitere Informationen
Sportjugend Rheinland
Ansprechpartnerin:
Susanne Weber
Tel. 0216 135-109